Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolff Living UG (haftungsbeschränkt) für den Geschäftsbereich Tortechnik Altmark
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Wolff Living UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter dem Markenauftritt Tortechnik Altmark, und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für die Lieferung und Montage von Toren und Toranlagen, Torantrieben und Zubehör sowie für Wartungs-, Reparatur-, Prüf-, Einstell- und sonstige Serviceleistungen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir einen Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigen.
Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind in erster Linie das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls weitere ausdrücklich einbezogene Leistungsbeschreibungen maßgeblich.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden.
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang und unter Beachtung der für die jeweilige Leistung geltenden technischen Anforderungen.
Geringfügige technische oder optische Abweichungen von Abbildungen, Mustern oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit sie technisch erforderlich, branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
Herstellerangaben, Produktbilder und Muster dienen der Beschreibung des jeweiligen Produkts. Farb- und Oberflächenabweichungen können insbesondere durch Material, Fertigungscharge, Beleuchtung oder Bildschirmdarstellung entstehen.
Werden Maße, technische Angaben oder sonstige Informationen durch den Kunden zur Verfügung gestellt, ist der Kunde für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
Erkennen wir offensichtliche Unstimmigkeiten oder technische Bedenken, werden wir den Kunden hierauf hinweisen.
Wird ein Aufmaß durch uns ausdrücklich als Bestandteil des Auftrags durchgeführt, sind die von uns hierbei ermittelten Maße für die weitere Ausführung maßgeblich.
Zusätzliche Besichtigungs-, Aufmaß-, Diagnose- oder Anfahrtskosten werden nur berechnet, wenn diese vereinbart oder dem Kunden vor Beauftragung mitgeteilt wurden.
Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise ergeben sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung.
Bei Verbrauchern verstehen sich angegebene Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
Bei Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Zahlungsplan, Abschlagszahlungen oder Materialvorauszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Soweit keine besondere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Angegebene Liefer- und Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Unverbindliche Zeitangaben stellen eine voraussichtliche Planung auf Grundlage der bei Vertragsschluss bekannten Umstände dar.
Bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, unvorhersehbare Lieferengpässe oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit die Leistung hierdurch tatsächlich beeinträchtigt wird.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer von uns zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
Der Kunde hat die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen am Leistungsort rechtzeitig herzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags sind.
Hierzu können – abhängig vom jeweiligen Auftrag – insbesondere gehören:
Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen hat der Kunde einzuholen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde.
Entstehen durch fehlende oder nicht vereinbarungsgemäße Mitwirkung des Kunden zusätzliche Aufwendungen, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme erfordert, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde soll uns erkennbare Beanstandungen bei der Übergabe oder Abnahme möglichst unmittelbar mitteilen, damit diese zeitnah geprüft werden können.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Bei Wartungs- und Reparaturaufträgen umfasst unsere Leistung ausschließlich die jeweils vereinbarten Arbeiten.
Eine Wartung oder Reparatur stellt keine Garantie dafür dar, dass eine ältere oder bereits verschlissene Toranlage künftig vollständig störungsfrei bleibt.
Werden bei einer Überprüfung weitere Mängel oder notwendige Zusatzarbeiten festgestellt, informieren wir den Kunden. Zusatzarbeiten werden nur ausgeführt, wenn sie beauftragt oder anderweitig vereinbart wurden.
Ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll oder kann eine Störung trotz fachgerechter Fehlersuche nicht unmittelbar behoben werden, bleiben vereinbarte Aufwendungen für Anfahrt, Prüfung und Fehlersuche geschuldet.
Sollen auf Wunsch des Kunden vorhandene Tore, Antriebe, Steuerungen, Leitungen oder sonstige Bauteile weiterverwendet werden, übernehmen wir keine Verantwortung für bereits vorhandene Mängel, altersbedingten Verschleiß oder die verbleibende Lebensdauer dieser Bauteile.
Unsere Verantwortung für die von uns selbst ausgeführten Arbeiten sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer mangelhaften Leistung durch uns bleiben hiervon unberührt.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Je nach Art des geschlossenen Vertrags können insbesondere die gesetzlichen kaufrechtlichen oder werkvertraglichen Mängelrechte Anwendung finden.
Bei einem berechtigten Mangel stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu, insbesondere auf Nacherfüllung beziehungsweise Nachbesserung und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie vom jeweiligen Hersteller tatsächlich eingeräumt werden. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und ersetzt diese nicht.
Eine eigenständige Garantie durch uns besteht nur, wenn wir diese ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und deren Umfang sowie Dauer angegeben haben.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
Dies kann beispielsweise bei individuell nach Maß, Ausstattung, Farbe oder sonstigen Kundenvorgaben gefertigten Toren oder Bauteilen der Fall sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bei Dienstleistungen oder Montageleistungen innerhalb einer laufenden Widerrufsfrist gelten die gesetzlichen Besonderheiten für einen vorzeitigen Leistungsbeginn.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Soweit bei einem Vertrag kein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Recht zur einseitigen Stornierung besteht, bedarf eine Aufhebung des Vertrags einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Regelungen über das Kündigungsrecht des Bestellers unberührt.
Eine pauschale Stornierungs- oder Schadensersatzforderung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft, gelten bei Kaufverträgen die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
Diese kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Wolff Living UG (haftungsbeschränkt) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.